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AGG-Rechtsschutzversicherung
Dies ist eine für Industrierisiken üblicherweise unpassende Versicherung lediglich der Rechtskosten, welche in Deutschland niedrig sind. Häufiger ist der Abschluß der EPL-Police, welche auch Schadenersatzansprüche aus Diskriminierungsfällen versichert.

Anstellungs-Vertrags-Rechtsschutzversicherung
Für die Versicherung der hohen Rechtskosten, welche Organmitgliedern bei Rechtsstreitigkeiten aus dem Anstellungsverhältnis entstehen, müssen diese persönlich die Prämie zahlen. Versicherer schließen dieses Risiko regelmäßig nur in Kombination mit anderen Manager-Rechtsschutz- oder D&O-Versicherungen ab, welche vom Unternehmen bezahlt werden. Das Produkt ist von der wesentlich günstigeren Arbeits-Rechtsschutz-Versicherung zu unterscheiden, die für Arbeitnehmer unterhalb der Organebene angeboten wird.

D&O (Directors & Officers Liability, Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung für Organe und leitende Angestellte)
Die D&O-Versicherung bietet Versicherungsschutz für die Haftung von Organen (Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte, Beiräte) und leitenden Angestellten für Vermögensschäden. Die Versicherungsnehmerin ist eine juristische Person, also zumeist eine GmbH oder eine AG. Auch Personengesellschaften können ihr organhaftungsähnliches Risiko abdecken. Die Tochterunternehmen werden automatisch eingeschlossen. Die D&O-Versicherung deckt sowohl die Kosten der Abwehr unberechtigter als auch die Befriedigung berechtigter Schadenersatzansprüche. Sie ist das bekannteste Produkt der Financial Lines.

D&O-Einzelpolice
Bei der D&O-Versicherung ist das Unternehmen Versicherungsnehmer und Prämienschuldner. Bei der D&O-Einzelpolice ist eine natürliche Person zugleich Versicherungsnehmer, Versicherter und Prämienschuldner. Mit dem Eintrag der natürlichen Person als Versicherungsnehmerin werden die D&O-AVB zur persönlichen Einzelpolice. Die speziellen Einzelpolicen-AVB befreien diese dann aber von den überflüssigen Regeln wie z.B. denjenigen, die die Konzernstrukturen betreffen.
Die D&O-Einzelpolice wird seit dem VorstAG 2009 für die Versicherung des Pflichtselbstbehaltes stark nachgefragt.
Wir beraten Sie gerne. Es gibt sehr unterschiedliche Einzelpolicen und eine verwirrende Meinungsvielfalt. Ob und wie die Abstimmung mit der Firmenpolice geht, ist umstritten. PR-Risiken sind zu vermeiden. Wir raten zu einer völligen Trennung von der Firmenpolice. Der Leistungsumfang kann von den Rechtskosten über das Selbstbehalt-Risiko bis hin zu noch höheren Versicherungssummen mit einer vollen Haftpflichtdeckung vereinbart werden. Der durch das VorstAG geschaffene § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG lautet:
„Schließt die Gesellschaft eine Versicherung zur Absicherung eines Vorstandsmitglieds gegen Risiken aus dessen beruflicher Tätigkeit für die Gesellschaft ab, ist ein Selbstbehalt von mindestens 10 Prozent des Schadens bis mindestens zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung des Vorstandsmitglieds vorzusehen.“
Die Regierungskommission Corporate Governance knüpft an das VorstAG an und empfiehlt diesen Zwangsselbstbehalt auch für die Aufsichtsräte. Die 2009 neu gefasste Ziffer 3.8 des Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) lautet nun:
„Abschnitt 3.8 Abs. 2 (Selbstbehalt bei der D&O Versicherung)
Schließt die Gesellschaft für den Vorstand eine D&O-Versicherung ab, ist ein Selbstbehalt von mindestens 10% des Schadens bis mindestens zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung des Vorstandsmitglieds zu vereinbaren. In einer D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat soll ein entsprechender Selbstbehalt vereinbart werden.“
Bereits 2008 erreichten die Kodexempfehlungen zum angemessenen Selbstbehalt eine Befolgungsquote von immerhin 77,8%. Daher tragen jetzt Aufsichtsräte mit signifikanten Bezügen ein erhebliches D&O-Risiko selbst, wenn sie sich nicht mit ihrer persönlichen Einzelpolice absichern.
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D&O-Selbstbehalt-Versicherung
Siehe oben D&O-Einzelpolice.

EPL (Employment Practices Liability-Versicherung, EPLI)
Die EPL-Versicherung bietet Versicherungsschutz für Schadenersatzansprüche ehemaliger, gegenwärtiger und zukünftiger Arbeitnehmer im Zusammenhang mit:
- Diskriminierung,
- sexueller Belästigung,
- rechtswidriger Kündigung
und anderen Anspruchsgrundlagen aus dem Anstellungs- oder Bewerbungsverhältnis.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) trat in Deutschland am 18.08.2006 recht spät und verzögert in Kraft. Die Bezeichnung Employment Practices Liability (EPL) kann mit Anstellungsschadenersatzansprüche übersetzt werden. Diese gab es in Deutschland bis zum AGG aber sehr selten und mit geringen Beträgen. EPL ist weiterhin die vorherrschende Abkürzung. EPLI (EPL-Insurance) ist die gängige Abkürzung für die weltweit geltende Deckung.
EPLI-Policen weisen im Vergleich zu D&O-Policen einige Unterschiede auf. Der Kreis der versicherten Personen geht über die Organmitglieder hinaus und schließt alle Arbeitnehmer und Angestellten ein. Die Definition der Vermögensschäden muss angepasst werden, weil hier auch teilweise Personenschäden entstehen. Vor allem müssen Ansprüche erfasst werden, die sich nur gegen das Unternehmen richten. Auch Mischfälle müssen geregelt werden. In deutscher Vertragssprache eine weltweite EPLI-Deckung zu gewähren, ist vor dem Hintergrund der hochentwickelten Kasuistik und Terminologie in den USA und Common Law Ländern ein ambitioniertes Unterfangen. EPL-Policen in deutscher Sprache, die sich mit den in englischer Sprache verfassten EPLI-Policen vergleichen lassen, gibt es erst seit wenigen Jahren. Es gibt AGG-Policen, welche lediglich eine Rechtsschutzversicherung bieten (AGG-Rechtsschutzversicherung).
In den deutschen D&O-Policen sind inzwischen die Klauseln, mit denen Teillösungen für das EPL-Risiko geboten wurden, zugunsten von umfassenden EPLI-Policen verschwunden. Hier wurden teilweise Sublimits für die versicherten Personen und selten auch eine sublimitierte EPL-Entity-Deckung für die D&O-versicherten Unternehmen geboten.
Exzedenten
Das Zusammenspiel zwischen dem Grundversicherer und den Exzedenten ist in den letzten Jahren Gegenstand zunehmend differenzierter Vertragswerke geworden. Wir haben langjährige Erfahrung mit großen Exzedenten-Programmen im In- und Ausland.

Fiduciary Liability (Pension Trust Liability-Versicherung, PTL)
Die Fiduciary (oder auch Pension Trust Liability) bietet Versicherungsschutz für die Personen, die mit der Verwaltung, Geschäftsführung oder Kontrolle der Pensionssondervermögen betraut sind. Es ist eine kombinierte D&O- und E&O-Versicherung für rechtlich verselbständigte Pensionssondervermögen.
Die Pensionsverpflichtungen der DAX-Unternehmen betragen 30% ihrer Marktkapitalisierung. Dementsprechend groß ist das Interesse der Analysten, Rating-Agenturen und Investoren an diesem Thema. Der Anwartschaftsbarwert der Pensionsverpflichtungen der DAX-Unternehmen belief sich 2006 auf ca. 246 Mrd. €.
Solange die Rückstellungen in der Bilanz des Arbeitgebers verbleiben, wirkt sich dies im internationalen Vergleich auf die Eigenkapitalrendite und ähnliche Erfolgs-Kennzahlen negativ aus. Zumindest wird die Bewertung der finanziellen Performance des Unternehmens erschwert. Nachdem vor wenigen Jahren ausländische Rating-Agenturen zunächst für ein zum DAX gehörendes Unternehmen das Rating aus diesen Gründen gesenkt hatten, begannen deutsche Unternehmen mit der Ausgliederung der Pensionsverbindlichkeiten und der zu deren Absicherung dienenden Aktiva. Ohne eine Ausgliederung können solide Rückstellungen für Pensionsverbindlichkeiten auch für das Unternehmen selbst die Gefahr einer feindlichen Übernahme erhöhen.
Die Vorteile des Outsourcings der Pensionen aus den Konzernbilanzen liegen darin, dass die Trennung erstmals ein gezieltes Management und eine Kontrolle der Pensionskasse ermöglicht. Die Ziele einer Pensionskasse unterscheiden sich von denen des Arbeitgebers. Den Versorgungsempfängern und Anwärtern kann nach der Ausgliederung der betrieblichen Altersversorgung deren weitere finanzielle Entwicklung transparent dargestellt werden. Zudem erhalten die Anwärter und Leistungsempfänger so erstmals eine Möglichkeit zur Mitwirkung. Mitglieder der Personal-, Rechts- und Finanzabteilung sowie die Vertreter der Arbeitnehmer und Angestellten der Konzernunternehmen sind die typischen Organmitglieder von rechtlich z.B. als e.V. oder VVaG verselbständigten Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung. Diese weisen meist auch aus steuerlichen Gründen eine erhebliche Unterdeckung auf, operieren mit großen Zahlen und agieren wie ein kleiner Lebensversicherer.
In den USA und in Großbritannien ist eine solche Trennung der Pensionssondervermögen üblich und teilweise gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Dafür wird eine von der D&O-Versicherung getrennte PTL-Versicherung benötigt. Sie werden auch als Fiduciary Liability Policen bezeichnet. Waren PTL-Policen in Deutschland früher als lokale Auslandsdeckungen für die dort belegenen Pensionssondervermögen üblich, wird im Zuge der Ausgliederung aus den Bilanzen der deutschen Mutter- und Tochterunternehmen dieses Thema jetzt auch hier dringlich.
Eine neben der D&O-Police stehende PTL-Police kann aus mehreren Gründen sinnvoll sein. Welche dies sind, ist mit Blick auf den Einzelfall zu prüfen:
- Die D&O-Policen haben im Ausland entsprechende Ausschlüsse, wenn dort eine getrennte Verwaltung von Pensionssondervermögen bereits besteht.
- Konstruktiv sind diese Pensionskassen oft aus den Konzernbilanzen herausgelöst. In Deutschland wird hierzu häufig ein Certified Trust Agreement (CTA) abgeschlossen. Zwei eingetragene Vereine agieren dann als Verwaltungs- und als Begünstigtentreuhänder. Auch wenn es sich dabei um juristische Personen handelt und deren Organe daher Versicherungsschutz unter der D&O-Police des Mutter-Konzerns genießen könnten, ist dies nicht der Fall bzw. nicht ratsam. Die in der D&O-Police versicherte Tätigkeit ist mit dem Betriebszweck gleichgesetzt. Dieser unterscheidet sich von den Zielen, welche ein Pensionssondervermögen verfolgt. Deckungsrechtlich ist daher keine versicherte Tätigkeit im Sinne des Gegenstandes der D&O-Versicherung gegeben, wenn das Organ einer juristischen Person der betrieblichen Altersversorgung handelt.
- Die Definition des Tochterunternehmens greift für viele der ausgegliederten Pensionssondervermögen nicht mehr. Das Outsourcing dient u.a. auch der Aufgabe, die Insolvenzfestigkeit zu erreichen. Bei einem Tochterunternehmen könnte in Zeiten der Ertrags- und Finanzschwäche ein Rückfluss aus der Pensionskasse angeordnet werden. Die Nichtrückholbarkeit der zur Absicherung der Pensionsverbindlichkeiten übertragenen Aktiva ist hingegen ein Kennzeichen der Ausgliederung der Pensionsverbindlichkeiten und der dazugehörigen Aktiva. Dies hat steuer-, handels- und bilanzrechtliche Gründe.
- Wirtschaftlich ist eine Trennung unvollständig, wenn nur eine gemeinsame D&O-Police existieren würde. An wen soll der Insolvenzverwalter die Zahlung verlangen?
- Die oft als Reduktion des Haftungsrisikos erlebte Identität der handelnden Personen ist im Schadenfall Indiz für einen Interessenkonflikt. Pflichtgemäßes Handeln für die operative Einheit kann pflichtwidriges Handeln als Organ des Vermögenstreuhänders bedeuten. Insbesondere kann der Hinweis auf weisungsgemäßes Verhalten Fragen der Haftung aufwerfen.
- Die PTL-Police hat letztlich auch den Vorteil, dass neben den Pflichtverletzungen aus dem Handeln als Organ auch die Pflichtverletzungen aus der Verwaltung der Pensionsgelder im Tagesgeschäft abgesichert werden. Die PTL-Policen haben neben der D&O-Komponente auch eine E&O- bzw. VHV-Deckung.

IPO (Initial Public Offering, Prospekthaftungsversicherung, Public Offering of Securities Insurance (POSI))
Prospekthaftungsversicherungen bieten Versicherungsschutz für das Prospekthaftungsrisiko des emittierenden Unternehmens und seiner Organe sowie der verantwortlich handelnden Personen im Falle einer Emission von Wertpapieren.
Die Abkürzung POSI steht für Public Offering of Securities Insurance. Alternativ wird auch von der IPO-Police gesprochen. Der Begriff Prospekthaftungspolice mag hier als Übersetzung dienen. Es geht um das Prospekthaftungsrisiko des emittierenden Unternehmens, seiner Organe sowie der einzuschließenden weiteren Dienstleister. Die entsprechenden Produkte sind im angloamerikanischen Sprachraum weiter verbreitet und üblicher als in Deutschland.
Anders als bei dem kontinuierlichen Organhaftungsrisiko handelt es sich bei der Emission von Wertpapieren um einen einmaligen Vorgang. Allerdings geht es dann um viel Geld. Dies spricht für eine Erhöhung der Versicherungssumme und eine selbständige Police. Der Kreis der an einer solchen Emission beteiligten Dienstleister ist groß. Der Abschluss einer getrennten IPO/POSI-Police kann dabei vertraglich vereinbart worden sein. Der Kreis der versicherten Personen und Unternehmen geht über den einer D&O-Police hinaus. Die Kosten für diese Police werden den Emissionskosten hinzugerechnet. Die POSI deckt auch das Haftungsrisiko der Unternehmen ab, wohingegen die D&O-Police auf das Risiko der Organhaftung begrenzt wird.
IVP (Internationale Versicherungsprogramme)
IVP's waren bei Financial Lines bislang selten anzutreffen. Zwar leugnet niemand das Erfordernis gesetzmäßigen Verhaltens, doch hatten vornehmlich praktische Erwägungen zur Zurückhaltung bei der Implementierung lokaler Policen geführt. Insbesondere erschien die mehrfache weltweite Replizierung einer als Tresorpolice betrachteten Versicherung als sachfremd. Indes sehen sich international agierende Unternehmen mit einem erheblich sensibilisierten Umfeld konfrontiert. Die im Zuge von Unternehmenskrisen erhöhte Aufmerksamkeit für die Belange der compliance hat den Blick für Gesetzeskonformität vor allem im Versicherungsaufsichts- und Steuerrecht weltweit geschärft.
Mit der Implementierung von Lokaldeckungen stellen sich zahlreiche Fragen nach der Anpassung der Policen sowie der exakten Abstimmung der Verflechtungsklauseln. Wir haben mehrjährige Erfahrung mit der Installierung auch sehr umfangreicher internationaler Programme. Gerade bei deren Umsetzung gibt es in der Versicherungswirtschaft unterschiedliche Positionen, die für jedes Unternehmen im Einzelfall zu evaluieren sind. Ein Geflecht lokaler Policen hat signifikante Wechselwirkungen mit der sog. Master- und den Exzedentenpolicen. Die Vielschichtigkeit der auftretenden Detailfragen gebietet eine zentrale Steuerung des gesamten Implementierungsprozesses.
Wir sind Partner im internationalen Maklernetzwerk der
UNISONBrokers AG.

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Kombinationspolicen
Es gibt bei den Financial Lines viele Kombinationsprodukte, welche von verschiedenen Versicherern bereits als zusammengefasste Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) angeboten werden. Im Einzelfall können auch individuelle Kombinationslösungen vereinbart werden. Es gibt hier eine Vielzahl von Möglichkeiten, welche regelmäßig Kosten-, Leistungs- und Vereinfachungsvorteile bieten. Sie müssen aber auch kritisch mit den alternativen Einzellösungen verglichen werden. Darin liegt oft das Problem. Eine abschließende Aufzählung ist nicht möglich. Vieles ist machbar. Ausgangspunkt ist aber das individuelle Risikoprofil und Versicherungsbedürfnis des Kunden.

KR&E (Kidnap, Ransom & Extortion-Versicherung)
Die Kidnap, Ransom & Extortion-Versicherung bietet Versicherungsschutz im Falle der Entführung und Erpressung von Familien- oder Unternehmensangehörigen.
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Übergibt ein Mitarbeiter einen Koffer mit Geldern seines Unternehmens einem Erpresser, bekommt er dafür keine Quittung. Oft wurden intern auch Regeln der Zuständigkeit suspendiert. Die Organe hatten eine schnelle Entscheidung zu treffen. Unabhängig davon, ob der mit der Übergabe des Geldes erhoffte Erfolg eingetreten ist, lassen sich aus diesen Fällen Organhaftungsszenarien begründen. Entsprechende Versicherungsfallmeldungen unter D&O-Policen hat es schon gegeben, vor allem im Zusammenhang mit Sachbedrohungen und Drohungen gegen das Unternehmen.
Weil es dafür spezielle Versicherungsprodukte gibt, wird die Regulierung unter der D&O-Police nicht von Erfolg gekrönt sein. Schon über die Frage, ob die erzwungene Übergabe des Geldes ein Vermögensschaden ist, wird man streitig diskutieren. Kausalitätsfragen kommen hinzu. Die Fragen nach wissentlichen Pflichtverletzungen sind ebenfalls schwierig zu beantworten, so etwa die Frage nach der Pflicht zum rechtmäßigen Verhalten. Dokumentierungspflichten sind kaum erfüllbar. Hierzu gibt es natürlich keine Deckungsprozesse.
Die Entführung des Babys des Ozeanfliegers Charles Lindberg war der traurige Anlass für Lloyd´s-Syndikate, in den 30er Jahren die ersten Kidnappingpolicen anzubieten. Solche Versicherungen wurden in Deutschland erst 1998 durch das BAV unter einschränkenden Voraussetzungen zugelassen. Bis dahin sah man darin eine Verstoß gegen den ordre public (§ 138 Abs. 1 BGB und Artikel 6 EGBGB). Anders als im Ausland dürfen die sog. KR&E-Policen in Deutschland nicht als Kombinationsprodukt angeboten werden. Es gilt ein Werbeverbot und eine Anzeigepflicht gegenüber der Polizei. Der Versicherungsnehmer soll lediglich drei Personen über diese Versicherung in Kenntnis setzen. Dem Versicherer legte das BAV die Pflicht auf, eine Abteilung unterhalb des Vorstandes damit zu betrauen und die Verträge in anonymisierter Form zu führen.
Auf der Produktseite gibt es die Kidnapping- und die Produkterpressungsversicherung. Letztere hat unter anderem ein Rückruf-Kostenproblem zu lösen, welches auch beim Eigenrückruf vorkommt. Daher wird dies teilweise als Anschlusslösung zur Produkthaftpflicht-Versicherung konstruiert.
Wie in kaum einem anderen Versicherungszweig geht es bei diesem Thema um Risikovorbeugung und Risikomanagement. Zuständigkeitsfragen und Organisationsabläufe werden mit Abschluss der Policen geklärt. Sicherheitsdienstleister werden vertraglich oder optional mit eingebunden. Es gibt nur sehr wenige weltweit operierende private Sicherheitsdienstleister, weil der Markt klein ist. Diese setzen regelmäßig exklusiv den Abschluss dieser Versicherungen bei bestimmten Anbietern voraus. Daher gibt es auch nur wenige Versicherer für internationale Risiken.

ODL (Outside Directorship Liability-Versicherung)
Das versicherte Risiko ähnelt dem der D&O. Versichert sind aber nur Kontrollmandate in Aufsichts- und Beiräten von konzernfremden Unternehmen. Die D&O schließt alle Organmandate innerhalb des Konzerns ein, nicht hingegen die externen Kontrollmandate. Regelmäßig wird dieses Risiko als Besondere Bedingung zur D&O eingeschlossen.
Pension Trust Liability
Siehe oben Fiduciary Liability.

Side A D&O
Eine D&O-Police hat immer zwei Komponenten: Die persönliche Versicherung (Side A) und die Firmen-Enthaftungs-Versicherung (Side B). Es gibt keine persönliche Managerhaftung ohne dass sich zugleich nicht auch die Frage nach der Enthaftung durch dessen Unternehmen stellt. Die Versicherungssumme ist aber schnell aufgebraucht.
Bei der Side A D&O handelt es sich um eine neuartige Exzedentenpolice. Sie wird als Konditionsdifferenzdeckung (Difference in Conditions, DIC) oberhalb der bereits vorhandenen persönlichen Organhaftungsversicherung mit einer drop down Vereinbarung abgeschlossen. So steht eine höhere persönliche Versicherungssumme zur Verfügung. Die Firmen-Enthaftungs-Versicherung (Side B) wird nicht erhöht.
In Deutschland gibt es meistens Haftungsfälle im Innenverhältnis. Dort sind Enthaftungen anders als im Außenverhältnis nur selten und eingeschränkt möglich. Daher kann eine Side A D&O eine sinnvolle Ergänzung sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Police zusätzliche Deckungsbausteine hat, die ohnehin nur dem Unternehmen nützen.

Strafrechtsschutzversicherung (Industrie-Strafrechtsschutzversicherung, ISRS)
Bei der Strafrechtsschutzversicherung trägt der Versicherer die Kosten, welche den Organmitgliedern und allen sonstigen Betriebsangehörigen der Versicherungsnehmerin und der Tochterunternehmen entstehen, wenn gegen sie Ermittlungs-, Straf-, Ordnungswidrigkeits-, disziplinar- oder standesrechtliche Verfahren betrieben werden.
An täglichen Zeitungsmeldungen über laufende Strafverfahren gegen Manager gibt es keinen Mangel. Umwelt- und Produktschäden sind hier häufig der Anlass. Neben diesen beschäftigt sich das Wirtschaftsstrafrecht aber auch mit Vermögensdelikten. Dort kommt es zwischen der ISRS und der D&O zu Wechselwirkungen.
Jedes Strafverfahren wegen eingetretener Vermögensschäden kann auch auf der zivilrechtlichen Seite Relevanz für die D&O-Versicherung entfalten. Daher wird in fast allen D&O-Policen auch die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens als anzeigepflichtiger Versicherungsfall eingestuft.
Grundsätzlich kann der Klärung einer Haftpflichtfrage ein Strafverfahren vorangehen. Daher enthält § 101 Abs. 1 Satz 2 VVG (150 Abs. 1 Satz 3 VVG a.F.) einen Hinweis. Der Haftpflichtversicherer kann die Kosten des Strafverteidigers übernehmen, wenn er dies in einem Strafverfahren wünscht und genehmigt, welches einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann. Diese Formulierung wird in einigen D&O-AVB wiederholt, so auch in Ziffer 4.5 Satz 4 AVB- 2008. Das darf nicht mit einer im D&O-Vertrag vereinbarten Strafrechtsschutz-Funktion verwechselt werden, obwohl dies gelegentlich in der Praxis schon vorgekommen ist. Von diesem freiwilligen Recht machen die Haftpflicht- und D&O-Versicherer selten Gebrauch.
Die Sonderbedingungen für die Industrie-Straf-Rechtsschutzversicherung (ISRS) werden seit 1980 angeboten. Sie wurden 1983 vom BAV genehmigt. Die ISRS sind viel weiter verbreitet als die VRB, da es zu ihnen kein Konkurrenzprodukt gibt. Die ISRS werden auch als „Erweiterte Straf-Rechtsschutzversicherung“ bezeichnet und sind Sonderbedingungen zu den §§ 1 - 20 der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB). Die ISRS sind wie jede Rechtsschutzversicherung eine reine Kostenversicherung. Sie bieten wie die VRB nur passiven bzw. negativen Rechtsschutz. Der Versicherer übernimmt die ab Eröffnung des Ermittlungsverfahrens entstehenden Kosten. Hierzu gehören die Rechtsanwaltshonorare, die außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten für Sachverständige, Gerichtskosten, Nebenklagekosten und Reisekosten.
Weil die Rechtsanwaltshonorare in Wirtschaftsstrafsachen regelmäßig weit über der gebührenordnungsmäßigen Vergütung nach dem RVG liegen, ist der Umfang ihrer Versicherung ein wesentlicher Verhandlungspunkt beim Abschluss der ISRS.
Geldstrafen und -bußen sind nicht versichert. Zivilrechtlich ist grundsätzlich die Erstattung gezahlter Geldstrafen und –bußen durch die Gesellschaft rechtlich zulässig, was aber nicht als Vermögensschaden i.S.d. D&O-Versicherung gilt. Auch bewahrt diese Versicherung nicht vor einer Vollstreckung der Freiheitsstrafe. „Stellvertretendes Einsitzen ist leider nicht möglich!“. Angeboten werden die ISRS von den Rechtsschutzversicherern.
Die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Managern wurde seit den 70er Jahren erheblich verschärft. Die zunehmende „Kriminalisierung des Managements“ ist vor allem auf den Gebieten der Produkt- und Umweltverantwortung eingetreten. Bekannte Verfahren zur strafrechtlichen Produkthaftung sind stichwortartig Ziegenhaar-Pinsel, Contergan, Monza Steel, Mandelbienenstich, Lederspray, Holzschutzmittel und UB-Plasma. Das Lederspray-Urteil des BGH vom 6.7.1990 bestätigte erstmals höchstrichterlich das Prinzip der Generalverantwortung und der Allzuständigkeit der Geschäftsleitung, welches sich im Laufe der 80er Jahre in der Rechtsprechung abgezeichnet hatte. Das Urteil gilt als „konzeptioneller Quantensprung“ und „Meilenstein in der Entwicklung“ der strafrechtlichen Produktverantwortung der Geschäftsleitung. 1970 wurden rund 1.000 Umweltdelikte polizeilich festgestellt. Die Zahl stieg auf 3.500 im Jahr 1975. Zum 1.7.1980 wurde das Umweltstrafrecht in den §§ 324 - 330d in das StGB aufgenommen. 1987 betrug die Zahl bereits 18.000. 1992 wies die polizeiliche Kriminalstatistik 25.882 Umweltdelikte aus. Den Staatsanwaltschaften wird nunmehr ein Vorgehen nach der „top-down-Methode“ bescheinigt. Der präventive Effekt des Strafrechts wurde an der Diskussion über die ordnungsgemäße Unternehmensorganisation erkennbar. Inzwischen ist man an die tägliche Medienberichterstattung über Ermittlungsverfahren gegen die Mitarbeiter und Organmitglieder von Unternehmen gewöhnt.
Die Strafrechtsschutz-Policen sind ebenso wie die Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung und die D&O-Versicherung eine Versicherung für fremde Rechnung. Prämienschuldner ist die Versicherungsnehmerin, also die Gesellschaft, bei der die Begünstigten tätig sind. Anders als bei der D&O-Versicherung sind bei der Strafrechtsschutz-Versicherung die Mitarbeiter auf allen Ebenen versicherte Personen. Der Versicherungsnehmerin steht zumeist ein ausdrücklich vereinbartes Widerspruchsrecht zu. Sie kann dem Rechtsschutzverlangen der versicherten Person gegenüber dem Versicherer widersprechen. Steht dieser Mitarbeiter im Verdacht, der Versicherungsnehmerin oder einem mitversicherten Tochterunternehmen einen Vermögensschaden vorsätzlich zugefügt zu haben, wird sie dies regelmäßig auch tun. Weil die versicherte Person nicht im Besitz des Versicherungsscheins ist, kann Sie gemäß § 44 Abs. 2 VVG (75 Abs. 2 VVG a.F.) dann auch nicht selbst gegen den Versicherer auf Leistung klagen.
Die ISRS-Versicherungssummen sind niedrig. Die Größe des Prämienvolumens ist unbekannt und wird zwischen 50 bis 100 Mio. € vermutet. Anders als die D&O-Versicherung sind die ISRS keine sog. Katastrophendeckungen. Rechtskosten oberhalb der Grenze von 500.000 € sind selten. Es gab aber auch schon vereinzelt Fälle, die die Grenze von 1 Mio. € überschritten. Wie immer bei den deutschen AVB für Rechtsschutzversicherungen liegen die USA außerhalb des örtlichen Geltungsbereiches. Dort können z.B. Produkthaftungsfälle oder SEC-Ermittlungen schnell auch strafrechtliche Abwehraufwendungen deutlich oberhalb der Grenze von 1 Mio. € auslösen.
Anders als bei der D&O-Versicherung ist es für die Medien dabei aber nur sehr selten von Bedeutung, ob eine Strafrechtsschutz-Versicherung besteht und ob diese Leistungen erbracht hat. Es geht den Unternehmen beim Abschluss der ISRS primär um die Absicherung des Verfahrens, den Wechsel von Enthaftungs- zu Deckungsfragen, das Know-how des Rechtsschutzversicherers sowie dessen Kontakte zu spezialisierten Rechtsanwälten und Sachverständigen. Durch die Verlagerung der Entscheidung über die Vorleistung der strafrechtlichen Gebühren und Kosten auf den Versicherer vermeidet das Unternehmen interne und externe Kritik. Die Rechtsschutzversicherer bieten auch Trainings und Leitfäden an zum Thema „Was tun, wenn der Staatsanwalt kommt?“. Bei der Vorsatzverurteilung zu einer Straftat entfällt der ISRS-Versicherungsschutz rückwirkend.
Top-Manager-Rechtsschutz-Versicherung
Es handelt sich hierbei um ein Kombinationsprodukt aus
- Anstellungs-Vertrags-Rechtsschutzversicherung,
- Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung und
- Strafrechtsschutzversicherung.
Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung (VHV bzw. Errors & Omissions, E&O-Versicherung)
Die bekanntesten Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen sind diejenigen für die Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Aber auch viele andere Dienstleister und Branchen können sich gegen das Risiko, aus ihrem Tagesgeschäft heraus Dritten Vermögensschäden zuzufügen, mit einer VH- bzw. E&O-Deckung absichern. Bei größeren Risiken wie z.B. denen der Finanzdienstleister und der IT-Branche ist entsprechend auch der Beratungsbedarf höher.
Die VH-Deckungen sind die klassischen Berufshaftpflichtversicherungen. Es gibt sie auch für das Vermögensschaden-Haftungsrisiko von juristischen Personen, was typischerweise bei Dienstleistern erheblich ist. Ebenso wie die D&O-Versicherung sind die AVB-Vermögen eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Andere Begriffe für die VHV sind Errors and Omissions Liability Insurance (E&O) oder Professional Indemnity (PI).
Im angloamerikanischen Ausland werden die VH-Deckungen oft den Financial Lines zugeordnet. In Deutschland wäre das wohl ebenso gekommen, hätten sich nicht die VH-Versicherer Anfang der 70er Jahre gegen die Aufnahme des D&O-Geschäftes entschlossen und den Rechtsschutzversicherern den Vortritt gelassen. Wir bezeichnen die VH-/PI-/E&O-Deckungen als Financial Lines. Organisatorisch sind sie in Deutschland dem Haftpflichtbereich zugeordnet oder bilden bei größeren Beständen eine eigene Einheit.
Die D&O wird fälschlich und „einfach formuliert“ als Berufshaftpflichtversicherung bezeichnet. Den Organ-Beruf gibt es aber nicht. Das Risiko folgt aus der Vertretungsfunktion für die juristische Person. Bei den rechts-, steuer-, finanz- und wirtschaftsberatenden sowie wirtschaftsprüfenden Tätigkeiten gibt es hingegen Berufsbezeichnungen. Und in der Organhaftpflicht- Versicherung sind diese Dienstleistungen ausgeschlossen. Dies ergibt sich oft aus einem Dienstleistungsausschluss. Stets folgt dies aus dem Gegenstand der D&O-Versicherung. Denn dieser erfasst nur die Tätigkeit der Organmitglieder in ihrer Organfunktion und nicht jegliche Tätigkeit der versicherten Personen.
Die PI/E&O/VH-Deckungen für Unternehmen befassen sich hingegen mit den Vermögensschäden, die deren Mitarbeiter gegenüber Dritten verursachen und für die das Unternehmen haftet. Daher sollten Dienstleistungsunternehmen, welche ihre Geschäfte in einer juristischen Person vornehmen, sowohl die reine VH- als auch die D&O-Versicherung abschließen. Das klassische Beispiel hierfür sind die Banken. Teilweise gibt es auch Kombinationsprodukte aus E&O und D&O für Zielgruppen wie z.B. Private Equity oder Venture Capital.
Die Abgrenzung zur D&O-Versicherung bereitet in der Praxis Schwierigkeiten.
Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung
Die Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung ähnelt der D&O-Versicherung mit dem wesentlichen Unterschied, dass nur die Rechtskosten und nicht die Vermögensschäden versichert sind. Aufgrund dieses eingeschränkten Leistungsumfanges wurde sie von der D&O-Versicherung weitgehend verdrängt. Sie ist heute interessant für nicht versicherbare D&O-Risiken oder zur Ergänzung von Lücken, welche in der D&O-Versicherung z.B. durch Ausschlüsse oder Selbstbehalte entstehen.

VSV (Vertrauensschadenversicherung, Crime, Bankers Blanket Bond BBB)
Die Vertrauensschadenversicherung ersetzt Vermögensschäden, die von Vertrauenspersonen vorsätzlich durch unerlaubte Handlungen verursacht werden, insbesondere solche aus Unterschlagung, Diebstahl, Betrug, Urkundenfälschung, Computerbetrug sowie aus sonstigen Veruntreuungen. Auch Schäden durch Eingriffe von Hackern werden durch die Versicherung teilweise abgedeckt. Als Vertrauenspersonen gelten grundsätzlich alle Arbeitnehmer einschließlich der Aushilfen und Praktikanten sowie Geschäftsführern, Vorstandsmitglieder, Zeitarbeitskräfte und Personen, die in arbeitnehmerähnlichen Positionen im versicherten Unternehmen beschäftigt sind (z.B. Sicherheits-, Wartungs- und Reinigungspersonal).
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W&I (Warranties & Indemnities-Versicherung)
Üblicherweise bietet die Warranties & Indemnities-Versicherung Schutz im Falle des Unternehmenskaufs oder -verkaufs für vertragliche Garantieerklärungen im Kaufvertrag und die Haftung des Garantierenden im Sale & Purchase Agreement. Außerdem können Eigen- und Drittschäden inklusive Abwehrkosten versichert werden.