Absicherung externer Aufsichts- und Beiratsmandate
Viele Geschäftsführer:innen oder Vorstände übernehmen Aufsichtsfunktionen in externen Gesellschaften oder Beteiligungen. Solche Mandate erhöhen das persönliche Haftungsrisiko erheblich – oft ohne dass eine Absicherung über die Unternehmens-D&O besteht. Die ODL schließt genau diese Lücke und schützt Sie bei Tätigkeiten außerhalb der eigenen Unternehmensgruppe.
Wir prüfen sorgfältig, welche Mandate in bestehenden Policen eingeschlossen sind und wo Ergänzungen erforderlich sind. So vermeiden Sie Doppelversicherungen, unklare Zuständigkeiten oder Deckungslücken zwischen Konzern- und Fremdmandaten.
Ein Geschäftsführer ist als Beirat in einer Tochtergesellschaft eines Geschäftspartners tätig. Nach einer Fehlentscheidung in der Finanzplanung wird er persönlich haftbar gemacht. Die ODL übernimmt Verteidigung und mögliche Vergleichszahlungen.
Wir identifizieren Ihre Mandate und gestalten eine saubere, lückenfreie ODL-Absicherung.
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